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Wunschick Pflegedienst GmbH
in Halle (Saale)
"Ich werde respektvoll
und freundlich versorgt."
Servicehotline: 0800 - 5 65 55 65
(schnelle Hilfe im Notfall)

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Leistungen von Wunschick Pflegedienst - ambulanter Pflegedienst Halle

Mehr zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier: Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad - Leistungen der Pflegekasse
Mehr zu den möglichen Pflegeleistungen und unsere Preisliste finden Sie hier: Preisliste und Pflegekostenrechner

Häusliche Pflegehilfe

Als Pflegedienst erbringen wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe. Zur häuslichen Pflegehilfe gehören regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus folgenden Bereichen:

Ziel der häuslichen Pflegehilfe ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit oder in Ihren Fähigkeiten durch pflegerische Maßnahmen so weit wie möglich zu beheben oder zu mindern und eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Körperbezogenen Pflegemaßnahmen

Dies sind Maßnahmen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie dem Fortführen sozialer Kontakte dienen. Wir bieten z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – Anwesenheit als emotionale Sicherheit oder auch zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung.

Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Zur häuslichen Pflegehilfe gehören auch Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung. Gerne helfen wir Ihnen z. B. bei Einkäufen, beim Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen oder Müllhinaustragen.


Behandlungspflege

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Hierzu gehören z. B. Tätigkeiten wie das Wechseln von Wundverbänden, die Gabe von Medikamenten, die Verabreichung von Injektionen (z. B. Heparin oder Insulin) oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Behandlungspflege wird im Rahmen der sogenannten „Häuslichen Krankenpflege“ verordnet, wenn sie nötig ist, um die Therapie des Arztes sicherzustellen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um die Entlassung aus dem Krankenhaus zu ermöglichen. Sie muss von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse, die auch die Kosten hierfür übernimmt, genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass weder die pflegebedürftige Person selbst noch deren Angehörige die vom Arzt verordneten Tätigkeiten übernehmen können.


Verhinderungspflege

Wir betreuen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha) in seiner gewohnten Umgebung für Sie weiter. Die Verhinderungspflege wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Verhinderungspflege steht jedem Pflegebedürftigen für maximal 28 Tage im Jahr zu.

Sie pflegen Ihre(n) Angehörige(n) seibst und benötigen während Ihrer Abwesenheit Verhinderungspflege in Halle oder im Saalekreis? Bitte rufen Sie uns an!


Beratungseinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, regelmäßig einem Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst unterziehen müssen. Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person adäquat versorgt wird. Diese Beratungseinsätze bieten zugleich die Möglichkeit, offene Fragen zu Pflegethemen zu anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen. Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden

Sie pflegen Ihre(n) Angehörige(n) seibst und benötigen Pflegeberatung in Halle oder im Saalekreis? Wir besuchen Sie gern bei ihnen zu Hause zum Pflegeberatungsgespräch! Bitte rufen Sie uns an!